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Prof. Dr. Heribert Anzinger

Impulsreferate und Diskussionsrunde 23. MÄRZ, 15.00 UHR

Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger
Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger
Professor, Vorstandsmitglied des dt. EDV-Gerichtstags

 

BIOGRAPHIE

Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger ist seit 2012 hauptamtlicher Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht in der Fakultät Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Zivil-, Unternehmens- und Steuerrechts sowie der Digitalisierung des Rechts. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags, Mitglied der International Association for Artificial Intelligence and Law (IAIL) und Mitinitiator des Promotionskolleg »Digitales Recht« an der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm.

 

THESEN ZUM VORTRAG

»Wie regulieren wir künstliche Intelligenz?«

Es gibt kaum mehr einen Lebensbereich, in dem nicht über Prozesse, Geschäftsmodelle und Meinungsbildung unter Einbettung von Methoden der Künstlichen Intelligenz nach­gedacht wird. Die technischen Möglichkeiten ent­wickeln sich rasant und nicht zuletzt die breite Ver­fügbarkeit von AI-Chatbots und KI-Bildgeneratoren hat den rechtspolitischen Diskurs zur Regu­lie­rung Künstlicher Intelligenz befeuert. Er trifft auf eine wissenschafts- und wirtschafts­politi­sche Diskussion und findet sich in einem Span­nungs­verhältnis zur Inno­vations­förderung. Im internationalen Regulierungs­wett­bewerb stehen sich unterschiedliche Konzept gegen­über. Noch offen ist, ob sich darin der europäische Ansatz im »AI Act« nach dem Vorbild der Datenschutzgrundverordnung als »Goldstandard« durchsetzt.

Anwendungen, die mit den Methoden Künstlicher Intelligenz verbunden werden, treffen aber auch im bisher geltenden Recht nicht auf einen rechtsfreien Raum. In internationalen Menschenrechtsstandards, der Europäischen Menschenrechtskommission, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im deutschen Grundgesetz finden sich über­ge­ordnete Maßstäbe für die informationelle Selbstbestimmung, die Integrität informations­technischer Systeme, die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum und Diskriminierungs­verbote sowie Vorgaben, nicht nur für den Einsatz in Gesetzgebung, Justiz und öffentlicher Verwaltung enthalten. Einfachgesetzlich konkretisiert sich dieser Rahmen im Urheberrecht, im Datenschutz­recht und im Gewerbe- und Wettbewerbsrecht.

Der Vortrag zeigt exemp­larisch Regulierungsbedürfnisse auf und stellt die aktuellen Ent­wicklungen und Lösungsmodelle in verschiedenen Rechtsordnungen vor. Er geht dabei insbesondere auf die Inhalte der jüngsten politischen Einigung für das europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz (»AI Act«) ein.

 

VORTRAGSTITEL

»Wie regulieren wir künstliche Intelligenz?«

 

Foto: © Elvira Eberhardt

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