Impulsreferate und Diskussionsrunde 23. MÄRZ, 15.00 UHR
BIOGRAPHIE
Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger ist seit 2012 hauptamtlicher Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht in der Fakultät Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Zivil-, Unternehmens- und Steuerrechts sowie der Digitalisierung des Rechts. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags, Mitglied der International Association for Artificial Intelligence and Law (IAIL) und Mitinitiator des Promotionskolleg »Digitales Recht« an der Universität Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm.
THESEN ZUM VORTRAG
»Wie regulieren wir künstliche Intelligenz?«
Es gibt kaum mehr einen Lebensbereich, in dem nicht über Prozesse, Geschäftsmodelle und Meinungsbildung unter Einbettung von Methoden der Künstlichen Intelligenz nachgedacht wird. Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und nicht zuletzt die breite Verfügbarkeit von AI-Chatbots und KI-Bildgeneratoren hat den rechtspolitischen Diskurs zur Regulierung Künstlicher Intelligenz befeuert. Er trifft auf eine wissenschafts- und wirtschaftspolitische Diskussion und findet sich in einem Spannungsverhältnis zur Innovationsförderung. Im internationalen Regulierungswettbewerb stehen sich unterschiedliche Konzept gegenüber. Noch offen ist, ob sich darin der europäische Ansatz im »AI Act« nach dem Vorbild der Datenschutzgrundverordnung als »Goldstandard« durchsetzt.
Anwendungen, die mit den Methoden Künstlicher Intelligenz verbunden werden, treffen aber auch im bisher geltenden Recht nicht auf einen rechtsfreien Raum. In internationalen Menschenrechtsstandards, der Europäischen Menschenrechtskommission, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im deutschen Grundgesetz finden sich übergeordnete Maßstäbe für die informationelle Selbstbestimmung, die Integrität informationstechnischer Systeme, die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum und Diskriminierungsverbote sowie Vorgaben, nicht nur für den Einsatz in Gesetzgebung, Justiz und öffentlicher Verwaltung enthalten. Einfachgesetzlich konkretisiert sich dieser Rahmen im Urheberrecht, im Datenschutzrecht und im Gewerbe- und Wettbewerbsrecht.
Der Vortrag zeigt exemplarisch Regulierungsbedürfnisse auf und stellt die aktuellen Entwicklungen und Lösungsmodelle in verschiedenen Rechtsordnungen vor. Er geht dabei insbesondere auf die Inhalte der jüngsten politischen Einigung für das europäische Gesetz über Künstliche Intelligenz (»AI Act«) ein.
VORTRAGSTITEL
»Wie regulieren wir künstliche Intelligenz?«
Foto: © Elvira Eberhardt