IMPULSREFERAT | 27. FEBRUAR 2010, 14.00 UHR
Rechtsanwalt Dr. Marc Liesching ist spezialisiert auf das Medienrecht. Er berät Medienunternehmen und -verbünde im Hinblick auf das Medien-, Glücks- und Gewinnspielrecht sowie das Jugendschutzrecht und ist als rechtswissenschaftlicher Gutachter und Referent im Auftrag von Medienanbietern, Institutionen und Behörden tätig.
Im Zusammenhang mit den Neuen Medien betreut Dr. Liesching auch Mandate aus den Bereichen des Datenschutzrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Insoweit werden neben der klassischen Rechtsberatungstätigkeit einschließlich der Prozessvertretung auch Rechtsgutachten erstellt und Compliance-Strukturen für Unternehmen entwickelt, um Verstöße gegen das Datenschutzrecht, das Urheber-, Marken- und/oder Wettbewerbsrecht von vorneherein zu vermeiden.
Ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Dr. Liesching liegt im Allgemeinen in der Einschätzung und Minimierung straf- und zivilrechtlicher Haftungsrisiken von Medienunternehmen in den Bereichen Rundfunk, Telemedien und Presse. Neben den bereits genannten Rechtsbereichen erstreckt sich die Beratung zudem auf Fragen im Zusammenhang mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Dr. Liesching ist Herausgeber des Jugendschutzrechts-Kommentars „Scholz/Liesching“ und kommentiert in den Loseblattsammlungen „Erbs/Kohlhaas“ (Strafrechtliche Nebengesetze), in „Das Deutsche Bundesrecht“ (Nomos Verlag) und im Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht (Nomos Verlag). Zugelassen als Rechtsanwalt ist Dr. Liesching seit April 2003.