IMPULSREFERAT | 18. MÄRZ 2017, 14.30 – 16.30 UHR
- Der Richter entscheidet neutral, objektiv und unabhängig. Darauf fußt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerichte. In vielen Staaten, selbst in Europa, ist die Justiz in Bedrängnis.
- Schnelles Recht ist gutes Recht. Die wachsende Arbeitslast in der Justiz führt zu steigendem Erledigungsdruck. Dabei braucht richterliche Fallbearbeitung vor allem eines: Zeit.
- Die richterliche Entscheidung bedarf sorgfältiger und gründlicher Vorbereitung. Richterliches Handeln hat auch einen Verfahrensaspekt: Verfahrensrechte und –garantien sind zu beachten. Dazu gehört das umfassende rechtliche Gehör. Die persönliche Anhörung der Partei macht sie zum Subjekt des Verfahrens.
- Gesetz und Gerechtigkeit sind nicht immer ein Paar Stiefel.
- Die Allmacht des Richters fordert justizielle Selbstbeschränkung.
- Es gibt keine einzig richtige gerichtliche Entscheidung. Es geht um das Streben nach der optimalen Lösung. Der Richtigkeitsmaßstab ist ein relativer. Korrektive sind die Einhaltung der Verfahrensregeln und das Rechtsmittelsystem.
- Ganz wesentlich zu der gerichtlichen Entscheidung gehört deren Begründung, in einer auch für den juristischen Laien verständlichen Sprache. Nicht nur gegenüber der betroffenen Partei. Auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit. Dazu gehört auch eine professionelle Pressearbeit der Justiz. Die Transparenz einer getroffenen Entscheidung fördert deren Akzeptanz.
Lutz-Rüdiger von Au, geb. 1956 in Ulm, studierte Jura in Freiburg und Tübingen. 1985 erfolgte die Ernennung zum Richter, mit Stationen beim Verwaltungsgericht Stuttgart und beim Amtsgericht Geislingen. Von 1986-1992 war Herr von Au Straf- und Zivilrichter beim Oberlandesgericht Stuttgart und Präsidialrichter, 1999-2004 Stellvertretender Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg. 2004 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts Stuttgart; 2009 wurde Herr von Au zum Präsidenten des Landgerichts Ulm ernannt.